(nachhaltige Waldbewirtschaftung)
Der Begriff „Nachhaltigkeit“ stammt ursprünglich aus der Forstwirtschaft. Aufgrund der zunehmenden Verknappung natürlicher Ressourcen und der bedrohlichen Belastung der Umwelt wurde er verallgemeinert und gehört heute bei internationalen Abkommen zu den anerkannten Sprachregelungen.
Eine nachhaltige Entwicklung vermag die heutigen Bedürfnisse zu decken, ohne für künftige Generationen die Möglichkeit zu schmälern, ihre eigenen Bedürfnisse zu stillen.
(Brundtland-Bericht, 1987)
Das Konzept der Nachhaltigkeit beschreibt die Nutzung eines regenerierbaren Systems in einer Weise, dass dieses System in seinen wesentlichen Eigenschaften erhalten bleibt und sein Bestand auf natürliche Weise nachwachsen kann.
Regenerierbare lebende Ressourcen dürfen nur in dem Masse genutzt werden, wie Bestände natürlich nachwachsen.
(K.Ott)
Vereinfacht gesagt, ist eine Nutzung dann nachhaltig, wenn man nur von den Zinsen lebt und das Kapital dabei nicht schmälert.
Auf die heutigen Ansprüche an den Wald bezogen, gilt – in Anlehnung an die Helsinki-Resolution 1993 – folgende Definition:
Nachhaltige Bewirtschaftung bedeutet, die Bewirtschaftung und Nutzung von Wäldern und Waldflächen auf eine Weise und in einem Ausmass, das deren biologische Vielfalt, Produktivität, Verjüngungsfähigkeit und Vitalität erhält, sowie deren Potenzial, jetzt und in der Zukunft die entsprechenden ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Funktionen auf lokaler, nationaler und globaler Ebene zu erfüllen, ohne anderen Ökosystemen Schaden zuzufügen, nicht schmälert.
Gesamteuropäische Kriterien für nachhaltige Waldbewirtschaftung gemäss Lissabon-Resolution L2 1998:
Der Gedanke der Nachhaltigkeit hat seine Wurzeln im Spätmittelalter. Er beschränkte sich damals ausschliesslich auf das Holz und allenfalls weitere Waldprodukte:
Teile der Verwaltungen von Grossgewerben (v.a. Bergwerke, Salinen) suchten nach Wegen, ihre betriebliche Holzversorgung langfristig zu sichern. Massgebend hierfür waren entsprechende Organisationsformen (Kontrollfunktion), Instruktionen (Holznutzungsordnungen) und erstmals Nutzungspläne. Früheste Waldordnungen resp. Landesherren-Forstordnungen gehen auf die 1.Hälfte des 16.Jh. zurück.
Ausreichende Kenntnisse zur Ermittlung von Holzzuwachs und Holznutzung, als Voraussetzung einer nachhaltigen Holznutzung, lagen allerdings erst ab der 2.Hälfte des 18.Jh. vor.
Der Wald diente zunehmend nicht mehr vorrangig der bäuerlichen Waldweide, sondern sein Holz bildete die Voraussetzung für den Reichtum der Grundherren. Die Einschränkung der bisherigen bäuerlichen Waldnutzungen führte z.B. im deutschen Raum zu erheblichen sozialen und wirtschaftlichen Verwerfungen (Bauernaufstände, Bauernkrieg 1525).
Auch im Gebirgswald entstand im 18. und 19.Jh. eine grosse Holznot. Erste Forsterlasse, z.B. für die Stadt Chur (1791) oder für den Kanton Graubünden (1822, 1836, 1839) waren weitgehend mit dem Holzmangel und vor allem mit den fehlenden Einkünften für die Gemeinwesen begründet. Die Bedrohung durch Lawinen und andere Naturgefahren war damals kein Hauptargument für die Regelungen. Der grossrätliche Beschluss von 1822 führte das Beschwerderecht bei Kahlschlägen ein, war aber umstritten, weil damit der Grosse Rat in die Verfügungsrechte der Gerichtsgemeinden eingriff. Der ersten kantonalen Forstordnung aus dem Jahre 1836, welche ein Nachhaltigkeitsgebot enthielt, war wenig Erfolg beschieden, weil sie die Kompetenzen der Gemeinden zur Holznutzung zu stark einschränkte und damit verfassungswidrig die Eigentumsrechte einschränkte. In der zweiten kantonalen Forstverordnung von 1839 wurden die Einflussmöglichkeiten des Kantons wieder weitgehend zurückgenommen und die Kompetenzen an die Gemeinden zurückgegeben.
Ab 1859 war es möglich, Steinkohle mit der Bahn bis nach Chur zu transportieren. Damit wurde der Holzverkauf in die Städte zunehmend weniger attraktiv, und der Druck auf die Wälder ging allmählich zurück.
Die Wende bei der Beschaffung der Energieträger erleichterte die Einsicht, dem Schutz des Menschen vor Lawinen und anderen Naturgefahren einen höheren Stellenwert beizumessen. Dies war denn in den folgenden Jahrzehnten auch der Hauptantrieb für das forstpolitische Denken und das forstpolizeiliche Handeln. Richtig Wirkung zeigte schliesslich die kantonale Forstordnung von 1886, als der Kanton den Waldeigentümern Beiträge an die Erarbeitung der Wirtschaftspläne gewährte.
Gesamtschweizerisch konnte sich der Nachhaltigkeitsgedanke und damit die Pflicht zur Einrichtung der Wälder erst mit dem eidg. Forstpolizeigesetz von 1902 verbindlich durchsetzen.
Bundesgesetz betreffend die eidgenössische Oberaufsicht über die Forstpolizei (Forstpolizeigesetz) vom 11.Okt. 1902
Öffentliche Waldungen (Schutz- und Nichtschutzwaldungen):
Art.18
Privatwaldungen (Schutzwaldungen):
Art.29
Die Kantone sind verpflichtet, zur Erhaltung der privaten Schutzwaldungen und zur Sicherung ihres Zweckes jeweilen das Nötige anzuordnen. Sie haben insbesondere darüber zu wachen, dass in Schutzwaldungen keine erheblichen Holznutzungen zum Verkaufe oder für ein eigenes industrielles Gewerbe, zu dessen Betrieb hauptsächlich Holz verwendet wird, vorgenommen werden.
Das Gebot einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung verpflichtet somit die Korporationen des öffentlichen Rechtes, den Bund, die Kantone, Einwohner- und Bürgergemeinden, ihre Wälder so zu bewirtschaften, dass kommende Generationen ein Erbe antreten können, das dannzumal mindestens soviel produzieren wird wie heute; denn jeder ist nur Nutzniesser eines Kapitals, dessen Ertrag sichergestellt ist. Dieses Gebot bedingt, dass Bewirtschaftungspläne ausgearbeitet werden, die unter anderem die jährlich nutzbare Holzmenge (Abgabesatz, Hiebsatz) angeben.
In einigen Regionen, wo die öffentlichen Wälder (wegen früherer Übernutzungen oder grosser Zwangsnutzungen) ungenügend bestockt waren, hatte man die Nutzung während Jahrzehnten unter dem Niveau des effektiven Zuwachses zu halten. Man musste also den Vorrat an stehendem Holz äufnen. Periodisch erstellte Inventare erlaubten es, die Entwicklung des Holzvorrates (= Kapital) zu verfolgen und jedesmal die verfügbare Menge festzuhalten.
Das Gebot der flächendeckenden Nachhaltigkeit hat die Bannwaldphilosophie abgelöst.
In Graubünden standen während 157 Jahren (1839-1996) der Vorrat, der Zuwachs und die Holznutzungen im Zentrum der Betrachtungen. Wichtigste Aufgaben der Waldinventur waren die Waldvermessung und die Vorratsermittlung. Bis 1980 erfolgte die Vorratserfassung mittels Vollkluppierung, d.h. alle Bäume ab 16 cm Brusthöhendurchmesser wurden einzeln gemessen und der Vorrat anhand von Tarifen berechnet. Die Kontrolle der Nutzungen machte der Förster bis im Jahre 2005 an den stehenden Bäumen (Stehendkontrolle) anlässlich der Anzeichnung des Holzschlages. Der Zuwachs liess sich anhand des Vorratsvergleichs zweier aufeinander folgender Inventuren, unter Berücksichtigung der Nutzungen und des Einwuchses in die Kluppierschwelle von 16 cm ermitteln. Der Wald wurde in Abteilungen und Betriebsklassen gegliedert. Die Abteilung war die kleinste Kontrolleinheit für die Nachhaltigkeit, die Betriebsklasse die Grundeinheit für die Festlegung des Hiebsatzes.
Während fast zwei Jahrhunderten wurde nachhaltige Waldbewirtschaftung gleichgesetzt mit der Erhaltung der Waldfläche und der nachhaltigen Holznutzung. Man ist davon ausgegangen, dass alle übrigen Waldfunktionen im Kielwasser der Holznutzung ebenfalls nachhaltig erfüllt würden.
Geändert haben sich in neuerer Zeit lediglich die Aufnahmeverfahren und die Verarbeitung der Datenmengen mit Hilfe neuer Modelle. Die Vollkluppierung wurde 1981 durch Stichprobenverfahren abgelöst.
Den sich verändernden gesellschaftlichen Ansprüchen und damit der umfassenderen Definition des Begriffs „Nachhaltigkeit“ wurde mit der Revision des eidg. Forstpolizeigesetzes und anschliessend mit der Revision des kantonalen Forstgesetzes (1996) Rechnung getragen.
Bundesgesetz über den Wald (Waldgesetz) vom 4.Okt. 1991
Art.20 Bewirtschaftungsgrundsätze
Verordnung über den Wald (Waldverordnung) vom 30.Nov. 1992
Art.18
Mit dem Waldgesetz von 1991 (in Kraft seit 1.Jan. 1993) sind folgende Änderungen verbunden:
Damit besteht einerseits die Möglichkeit, neben Gesichtspunkten der Holzproduktion insbesondere den Kriterien der Schutzfunktion und der Wohlfahrtsfunktion (Naturschutz, Tourismus, Trinkwasser, Schutz vor Zivilisationsgefahren etc.) vermehrtes Gewicht beizumessen.
Seither werden in Graubünden keine betriebsweisen, sondern nur noch regionale Waldinventuren mittels Stichprobenverfahren durchgeführt. Aufgrund dieser regionalen Waldinventuren können nicht mehr genaue betriebs- und betriebsklassenweise Aussagen über Holzvorräte, Zuwachs etc. gemacht werden. Tendenziell besteht die Gefahr, dass sich die Ausschöpfung der Hiebsätze, d.h. die Holznutzung auf besser erschlossene und damit wirtschaftlich interessantere Wälder konzentrieren, welche eher stärker genutzt werden, während die unerschlossenen Wälder nicht oder nur extensiv bewirtschaftet werden.
Die Lockerung der Planungsvorschriften für den einzelnen Forstbetrieb beruht auf der Tatsache, dass – im Gegensatz zum 19.Jh. – unsere (Gebirgs-) Wälder sehr hohe Holzvorräte aufweisen. Das Problem besteht wegen der defizitären Lage der Forstbetriebe weniger in der Übernutzung als vielmehr in der Vernachlässigung der Gebirgswaldpflege.
Im weiteren gibt das eidg. Waldgesetz in Art.20.5 vor, dass die Kantone dort, wo es die Schutzfunktion erfordert, eine minimale Pflege sicherzustellen haben. Ungenügend erschlossene wichtige Schutzwälder müssen somit ebenfalls gepflegt (bewirtschaftet) werden.
Die Waldeigentümer sind in Graubünden auf Beiträge von Bund und Kanton an die Schutzwaldpflege wie auch an andere Leistungen im Interesse der Allgemeinheit angewiesen. Dafür werden entsprechende Grundlagen verlangt. Deshalb werden im Kanton weiterhin Betriebspläne (Wirtschaftspläne) erstellt.
Die revidierte eidg. Waldgesetzgebung verlangt, dass alle Leistungen des Waldes in die Nachhaltigkeitsbetrachtungen einfliessen. Es können aber nicht alle Leistungen auf einfache Weise quantifiziert und kontrolliert werden. Zudem ist es für gewisse Leistungen nicht möglich, die Nachhaltigkeit im engen Rahmen des Forstbetriebes zu definieren. Dazu bedarf es verschiedener Planungsebenen (Betriebsplan, Waldentwicklungsplan, Regional- und Ortsplanungen etc.), verschiedener Grundlagen (bestandesweise Waldzustandserfassungen, regionale Waldinventuren, regionale Jungwald- und Wildschadeninventuren, Monitoring Wild-Kontrollzäune, Gefahrenkarten, Schutzwaldausscheidung, LFI, BDM etc.), geeigneter Instrumente (Bedarfsnachweis, Festlegung Prioritäten, Einzelprojekte, Mehrjahresprogramme, Programmvereinbarungen effor2, NFA usw.) und entsprechender Koordination.
Das Amt für Wald Graubünden, welches für die forstliche Planung auf kantonaler und regionaler Ebene zuständig ist und die betriebsweise Planung überwacht, stellt sich diesen Herausforderungen in fachlicher wie auch in organisatorischer Sicht.
Aktuelle Situation
Drei Viertel des Schweizer Waldes sind Bergwälder. Viele dieser Wälder sind Schutzwälder, die in der dicht besiedelten Schweiz eine besonders wichtige Funktion haben. Diese Wälder und die entsprechenden technischen und raumplanerischen Massnahmen schützen vor Lawinen, Steinschlag, Rutschungen, Murgängen, Erosionen und Hochwasser.
Die Bedeutung der Schutzwälder für die Siedlungen, für Zweitwohnungsbesitzer, Freizeitnutzer sowie den Anreise- und Durchgangsverkehr nimmt ständig zu. Damit steigt auch das Schadenpotential bei Naturereignissen.
Dank der griffigen Waldgesetzgebung und deren konsequenter Umsetzung hat die Schutzwaldfläche seit 1876 deutlich zugenommen. In neuerer Zeit trägt die Extensivierung der alpwirtschaftlichen Nutzung zum Einwachsen von Wiesen und Weiden bei. Dadurch nimmt die Waldfläche auch in potenziellen Lawinenanrissgebieten zu.
Durch die erhöhten Schutzansprüche und die zivilisatorischen Belastungen stösst der Schutzwald trotz der Ausdehnung des Waldareals an die Grenzen seiner Möglichkeiten.
Allgemeine Zielsetzung
Der Wald schützt auch in hundert Jahren noch vor Naturgefahren.
Die Leistungen des Waldes zum Schutz der Bevölkerung und der Infrastruktur sind auf einem gesamtschweizerisch vergleichbaren Niveau sichergestellt.
Waldpolitische Ziele
Herausforderungen
Lösungen
Kontrollinstrumente
Der Waldentwicklungsplan enthält zahlreiche Ziele und Möglichkeiten der Umsetzung. Wegen des politischen Prozesses und der Interessenabwägung kommen die ökologischen Ziele häufig nicht oder ungenügend zum Tragen. Eine eigentliche Quantifizierung findet über den WEP nicht statt.
Auf Betriebsebene wird der Waldzustand bestandesweise erfasst. Die Analyse erfolgt über GIS-Anwendungen und in Kombination mit anderen Datensätzen. Die Umsetzung wird im Kapitel „Nachhaltigkeitsbetrachtungen“ aufgezeigt. Eine Quantifizierung der modernen Waldfunktionen (ökologische Nachhaltigkeit) findet nicht statt. Weil die finanziellen und organisatorischen Aspekte zu wenig beachtet resp. nicht konsequent durchgesetzt werden, bleiben diese Formulierungen oft Wunschdenken.
Die Anwendung der Instrumente der Schutzwaldpflege (nach NaiS) wird für die Gewährung von Bundes- und Kantonsbeiträgen vorgeschrieben. Sie ist Bestandteil der Mehrjahres-Programmvereinbarungen (effor 2). Die Verbindung von NaiS (Weiserflächen) und WEP resp. Betriebsplanung besteht auf der Stufe Nachhaltigkeit nicht.
Aktuelle Situation
Der Wald ist als Ganzes ein wichtiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen.
Im Wald kommen über 100 Baum- und Straucharten, 2000 Gefässpflanzen und etwa 20‘000 Tierarten vor. Damit beherbergt der Wald auf bloss einem Drittel der Landesfläche rund 70 % aller in der Schweiz vorkommenden Tier- und Pflanzenarten. Zahlreiche auf den Wald angewiesene Pflanzen- und Tierarten sind selten und gefährdet.
Der Wald setzt sich aus zahlreichen Lebensraumtypen zusammen. Dazu zählen die verschiedenen Standortstypen und deren einzelne Lebensphasen. Die Art und Intensität der Waldnutzung hat einen grossen Einfluss auf die Waldstrukturen und damit auf die Vielfalt der Lebensräume.
Über die genetische Vielfalt im Wald weiss man im allgemeinen zu wenig.
Allgemeine Zielsetzung
Mit der Waldbewirtschaftung werden die Vielfalt der im Wald lebenden Tiere und Pflanzen und die Wälder als naturnahe Ökosysteme erhalten.
Waldpolitische Ziele
Herausforderungen
Lösungen
Umsetzung des kantonalen Rahmenkonzeptes Naturschutz im Wald, mit folgenden Strategien:
insbesondere:
ausserdem:
Kontrollinstrumente
Der Waldentwicklungsplan enthält zahlreiche Ziele und Möglichkeiten der Umsetzung. Wegen des politischen Prozesses und der Interessenabwägung kommen die ökologischen Ziele häufig nicht oder ungenügend zum Tragen. Eine eigentliche Quantifizierung findet über den WEP nicht statt.
Auf Betriebsebene wird der Waldzustand bestandesweise erfasst. Die Analyse erfolgt über GIS-Anwendungen und in Kombination mit anderen Datensätzen. Die Umsetzung wird im Kapitel „Nachhaltigkeitsbetrachtungen“ aufgezeigt. Eine Quantifizierung der modernen Waldfunktionen (ökologische Nachhaltigkeit) findet nicht statt. Weil die finanziellen und organisatorischen Aspekte zu wenig beachtet resp. nicht konsequent durchgesetzt werden, bleiben diese Formulierungen oft Wunschdenken.
Für die Auslösung von Bundesbeiträgen werden mehrjährige Programmvereinbarungen getroffen (effor 2). Diese beruhen auf dem kantonalen Rahmenkonzept Naturschutz im Wald, dem kantonalen Waldreservatskonzept und den periodischen Rechenschaftsberichten.
Aktuelle Situation
Der Wald ist als Ganzes ein wichtiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen.
Im Wald kommen über 100 Baum- und Straucharten, 2000 Gefässpflanzen und etwa 20‘000 Tierarten vor. Damit beherbergt der Wald auf bloss einem Drittel der Landesfläche rund 70 % aller in der Schweiz vorkommenden Tier- und Pflanzenarten. Zahlreiche auf den Wald angewiesene Pflanzen- und Tierarten sind selten und gefährdet
Über die genetische Vielfalt im Wald weiss man im allgemeinen zu wenig.
Allgemeine Zielsetzung
Mit der Waldbewirtschaftung werden die Vielfalt der im Wald lebenden Tiere und Pflanzen und die Wälder als naturnahe Ökosysteme erhalten.
Waldpolitische Ziele
Herausforderungen
Lösungen
Umsetzung des kantonalen Rahmenkonzeptes Naturschutz im Wald, mit folgenden Strategien:
insbesondere:
ausserdem:
Kontrollinstrumente
Der Waldentwicklungsplan enthält zahlreiche Ziele und Möglichkeiten der Umsetzung. Wegen des politischen Prozesses und der Interessenabwägung kommen die ökologischen Ziele häufig nicht oder ungenügend zum Tragen. Eine eigentliche Quantifizierung findet über den WEP nicht statt.
Auf Betriebsebene wird der Waldzustand bestandesweise erfasst. Die Analyse erfolgt über GIS-Anwendungen und in Kombination mit anderen Datensätzen. Die Umsetzung wird im Kapitel „Nachhaltigkeitsbetrachtungen“ aufgezeigt. Eine Quantifizierung der modernen Waldfunktionen (ökologische Nachhaltigkeit) findet nicht statt. Weil die finanziellen und organisatorischen Aspekte zu wenig beachtet resp. nicht konsequent durchgesetzt werden, bleiben diese Formulierungen oft Wunschdenken.
Für die Auslösung von Bundesbeiträgen werden mehrjährige Programmvereinbarungen getroffen (effor 2). Diese beruhen auf dem kantonalen Rahmenkonzept Naturschutz im Wald, dem kantonalen Waldreservatskonzept und den periodischen Rechenschaftsberichten.
Aktuelle Situation
Der Wald ist ein prägendes Element unserer Landschaft. Sein Anteil an der Gesamtfläche der Schweiz beträgt rund 31 %. Im Alpen- und Voralpenraum nimmt die Waldfläche zu, weil die agrarische Nutzung aufgegeben wird. Gleichzeitig verstärkt sich der Druck auf die Waldfläche in dicht besiedelten Regionen.
Grossflächige Sturmereignisse (Vivian 1990, Lothar 1999), wie auch Schäden durch Lawinenniedergänge, Rutschungen, Erosionen, Rüfen, Felsstürze verändern das Landschaftsbild.
Allgemeine Zielsetzung
Der Wald als Teil der Natur- und Kulturlandschaft bleibt in seiner Gesamtheit und Vielfältigkeit langfristig erhalten.
Waldpolitische Ziele
Der Wald ist ein bedeutendes Landschaftselement und wird in der Raumentwicklungspolitik berücksichtigt.
Die Walderhaltungspolitik berücksichtigt die landschaftlichen Aspekte.
Die Walderhaltung ist auf die Massnahmen zur Erhaltung des Schutzwaldes abgestimmt.
Der Wert einer abwechslungsreichen Landschaft für die Vielfalt an Lebensräumen, die Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten, die Erholung und den Tourismus ist anerkannt.
Politik und Gesellschaft sind über die Bedeutung der Landschaft und deren Verletzlichkeit orientiert.
Herausforderungen
Lösungen
Kontrollinstrumente
Der Wald hat eine überragende Bedeutung für die qualitative und quantitative Sicherung der Trinkwasservorkommen. 42 % der gesamten Grundwasserschutzzonen befinden sich in geschlossenen Wäldern. Viele Gemeinden haben ihre Trinkwasserfassungen in bewaldeten Gebieten erstellt.
Die Beachtung des Anliegens „genügend und sauberes Trinkwasser“ erfolgt im Wald nach wie vor im Kielwasser der anderen Waldfunktionen. Massgebend ist dabei auch der vollständige Verzicht auf Biozide (Fungizide, Insektizide, Herbizide, Rodentizide) innerhalb des Waldareals; Ausnahme: Schutz von gelagertem Holz gegen Insektenbefall, unter Beachtung der Gewässerschutzbestimmungen.
Eine Gefahr für die Qualität des Grundwassers besteht durch den übermässigen Eintrag von Luftschadstoffen.
Aktuelle Situation
In der Region „Alpen“ des Landesforstinventars wurden zwischen 1993/95 und 2004/06 pro Jahr knapp zwei Drittel des Zuwachses an Holz genutzt. Das Nutzungspotential liegt viel höher als die Nutzungen in dieser Periode. Der durchschnittliche Holzvorrat ist mit 314 m3 pro Hektare für Gebirgsverhältnisse sehr hoch. Er hat – trotz grosser einwachsender Flächen – in dieser Periode um 14 % zugenommen.
Das Holz ist ein wichtiger erneuerbarer einheimischer Rohstoff und Energieträger. Seine Nutzung trägt durch Substitution anderer Baustoffe und Energieträger massgeblich zur Reduktion der Treibhausgase (CO2) bei. Ausserdem trägt verbautes Holz durch Speicherung von CO2 während seines Einsatzes zur Verbesserung der CO2-Bilanz bei und ermöglicht in dieser Zeit die Suche nach Ersatz für umweltbelastende Energieträger und die Entwicklung energieeffizienter Technologien. Es fällt dezentral an und könnte ohne grosse Transporte in der Region verwertet werden.
Die Schweiz ist keine Holzinsel, sondern dem internationalen Markt ausgesetzt. Probleme und Widersprüche liegen im derzeit verschwenderischen Umgang mit Energie und natürlichen Ressourcen. Regionale Wirtschaftskreisläufe sind bei den heutigen tiefen Weltmarktpreisen für Holz kaum zu realisieren.
Allgemeine Zielsetzung
Der Rohstoff Holz wird nachhaltig, effizient und unter Bevorzugung regionaler Wirtschaftskreisläufe genutzt.
Waldpolitische Ziele
Eine leistungsfähige Waldwirtschaft schöpft das nachhaltig nutzbare Holzproduktionspotential des Schweizer Waldes aus. Die natürliche Produktivität des Waldes bleibt dabei langfristig gesichert.
Die Arbeitsplätze und das Know-how der Forstwirtschaft werden erhalten bzw. verbessert.
Die Forstbetriebe sind leistungsorientiert organisiert.
Das Holz wird so genutzt, dass der Wald seine Funktionen dauerhaft erfüllen kann und keinen Schaden nimmt.
Der Absatz und die Verwertung des einheimischen Holzes innerhalb der Region wird gefördert. Die regionale Wertschöpfung wird bei der Verarbeitung bestmöglich ausgenützt (regionale Holzkette, geschlossene Wirtschaftskreisläufe).
Die Nachfrage nach stofflichen Holzprodukten (Bauholz, Holzwerkstoffe) nimmt zu. Insbesondere steigt der Anteil Holz bei Gebäuden.
Die energetische Verwertung von Waldenergieholz, Flurholz und Altholz nimmt zu.
Holz und Holzprodukte werden so lange wie möglich im Wirtschaftssystem genutzt. Dabei werden Nutzungskaskaden durchlaufen, die von einem hohen Wertschöpfungsniveau schrittweise in ein tieferes münden.
Dank günstigen Rahmenbedingungen ist die inländische holzverarbeitende Industrie wettbewerbsfähig und innovativ.
Herausforderungen
Lösungen
Kontrollinstrumente